Vorsorge­vollmacht


 

 

Vorsorgevollmacht


Alternativ zur rechtlichen Betreuung haben Sie auch die Möglichkeit, für den Fall der Fälle Vorsorge zu treffen, indem Sie im Rahmen einer Vorsorgevollmacht selbst bestimmen, wer für Sie die notwendigen Entscheidungen treffen und sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll. Gibt es keine Angehörigen oder Freunde, denen Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen können, sprechen Sie mich an. Ich übernehme Vorsorgevollmachten und übe sie nach Ihren Vorstellungen und Wünschen aus.

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