MARGOT GEBBE-HEINEN

 

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht


 Mitgliedschaften 
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Marburg/Lahn und der anschließenden Referendarausbildung in Niedersachsen wird Margot Gebbe-Heinen 1996 als Rechtsanwältin zugelassen. Seit Februar 2006 ist sie zusätzlich Fachanwältin für Familienrecht.

 

 

 

„Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung und Beratung meiner Mandanten bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere aus den Bereichen des Familien- und Erbrechts sowie des Miet- und Wohnungseigentumsrechts, und in Grundstücksangelegenheiten. Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Betreuungs- und Pflegeschaftsrecht. Ich bin seit Jahren als gerichtlich anerkannte Berufsbetreuerin tätig und übernehme auch Vorsorgevollmachten.“

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