Arbeitsrecht


Vertrauen Sie unserer Expertise 
sowohl im Kollektiv – als auch im Individualarbeitsrecht!

 

Für Arbeitgeber


Wir beraten Arbeitgeber nicht erst bei auftretenden Konflikten, sondern helfen bereits im Vorfeld, durch rechtssichere Gestaltung von Verträgen mit Arbeitnehmern und Betriebsräten, spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Bei Umstrukturierungsmaßnahmen sind wir im Hinblick auf die zu treffenden Regelungen beratend und vertretend an der Seite des Arbeitgebers.

Dessen Rechte vertreten wir ebenso in kollektivrechtlichen Streitigkeiten wie im Rahmen einzelvertraglicher Inanspruchnahme, z.B. in Zahlungs- und Kündigungsschutzprozessen.

Für Arbeitnehmer


Arbeitnehmer beraten wir beim Abschluß von Arbeitsverträgen, bei Änderungsvereinbarungen, im Falle zu befürchtender oder bereits aufgetretener Konflikte mit dem Arbeitgeber ebenso wie bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wir führen für den Arbeitnehmer die notwendigen Verhandlungen für Ausscheidensregelungen und Abfindungsvereinbarungen.

Im Falle einer streitigen Auseinandersetzung vertreten wir den Arbeitnehmer sowohl bei der Durchsetzung seiner Rechte aus dem Arbeitsvertrag als auch in Kündigungsschutzprozessen.

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