Das Verkehrsrecht betrifft jeden Teilnehmer am Straßenverkehr. Fußgänger, (Elektro-) Radfahrer, Motorradfahrer und Autofahrer sind gleichermaßen den Gefahren des Straßenverkehrs ausgesetzt. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit spezialisierten Kräften bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Unfallgegnern, Versicherungen und Straßenverkehrsbehörden zur Seite.
Durch einen Verkehrsunfall entstehen regelmäßig nicht nur an Ihrem Fahrzeug hohe Schäden. Abschleppkosten, Gutachterkosten, Haushaltsführungsschaden, Nutzungsausfallschaden und Verdienstausfall sind einige typische Begleiterscheinungen. Wir prüfen Ihre Ansprüche und übernehmen das Schadensmanagement. Im Falle der Inanspruchnahme vertreten wir Sie in der Forderungsabwehr.
Sie oder ihre Angehörigen sind durch einen Verkehrsunfall verletzt worden? Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Entschädigung für erlittene körperliche oder seelische Schmerzen durch das Unfallereignis, in der Genesungsphase oder auf Grund von Folgeschäden. Bei der Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldansprüche stehen wir Ihnen als starker Partner zur Seite.
Auch ohne einen Verkehrsunfall können an ihrem Auto, Motorrad, Fahrrad oder E-Bike Defekte auftreten. Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer Garantie- und Mängelansprüche sowie Widerrufs- und Rücktrittsrechte im Rahmen von Neukauf, Gebrauchtkauf, Finanzierung und Leasing.
Sie hatten es eilig und haben ein kostenpflichtiges Zielfoto erhalten? Wir prüfen das! Bußgeldbescheide beispielsweise nach Geschwindigkeitsübertretung, Abstandsmessung, Parkverstoß oder Alkoholisierung sind regelmäßig angreifbar. Durch die Ermittlung von Fehlmessungen, fehlerhafter Bedienung oder unklaren Verkehrsregelungen kann der Vorwurf der Ordnungswidrigkeit durch uns abgewehrt werden.
Wir verteidigen Sie in Strafverfahren u. a. wegen des Vorwurfs der Fahrerflucht, Trunkenheit im Verkehr, Sachbeschädigung, (fahrlässiger) Körperverletzung, Eingriff in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs und der Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen. Unsere fachliche Expertise dient Ihrer erfolgreichen Vertretung im Verkehrsstrafrecht.
Das Versicherungsrecht ist im Verkehrsrecht tief verwurzelt. Haftpflichtversicherer und (Teil-) Kaskoversicherer sind an nahezu jedem Schadensfall beteiligt. In schwereren Fällen treten die gesetzlichen und privaten Unfallversicherungen hinzu. Obliegenheitsverletzung, Leistungsfreiheit, Rückstufung oder Kündigung? Wir beraten und vertreten Sie auch gegenüber Ihrer eigenen Versicherung in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten.