„Nehmen Sie nach dem Tod des Erblassers gern unsere Unterstützung in Anspruch. Wir beantworten Ihre Fragen nach der Erbfolge, nach einer etwaigen Haftung des Erben für Schulden des Erblassers, oder nach einem Erbschein, den Sie möglicherweise zum Nachweis Ihrer Erbenstellung benötigen.“
Einzeltestament, Ehegattentestament, Erbvertrag – die Erscheinungsformen einer letztwilligen Verfügung sind vielfältig. Wir helfen Ihnen, die auf Ihre Absichten abgestimmte Gestaltung zu finden, ebenso auch die richtige Form, die zu beachten ist, wenn das Testament wirksam sein soll. Wird unklar formuliert, muss das Testament ausgelegt werden, jemand anders wird vielleicht Erbe. Vorschläge aus dem Internet können nicht Ihre individuellen Vorstellungen berücksichtigen. Zögern Sie deshalb nicht, uns zu befragen.
Die Verhältnisse unter mehreren Erben sind zuweilen schwierig. Die Aufteilung von Bargeld oder Bankguthaben macht natürlich kein Problem. Gehören aber z. B. Immobilien zum Nachlass – womöglich von einem Erben teilweise selbst genutzt – kommt es zu Konflikten. Wir beraten und vertreten Sie gegenüber den Miterben.
Sie wurden vom Erbe Ihrer Eltern ausgeschlossen? Dann stehen Ihnen Pflichtteilsansprüche zu. Die Berechnung kann sehr kompliziert sein. Der Pflichtteil errechnet sich nicht nur aus dem, was beim Tod vorhanden ist, sondern auch aus Schenkungen des Erblassers. Wir helfen Ihnen, die nötigen Auskünfte vom Erben zu beschaffen und den Pflichtteilsanspruch zu errechnen sowie durchzusetzen.
Haben Sie den Eindruck, der Nachlass, der auf Sie entfällt, sei überschuldet? Weil der Erbe auch für die Schulden des Erblassers haftet, wird in solchen Fällen spontan die Erbschaft ausgeschlagen. Das ist nicht immer ratsam. Fragen Sie zunächst uns, denn eine Erbschaftsausschlagung kann kaum rückgängig gemacht werden, wenn sich unerwartete Erlöse aus einem Immobilienverkauf ergeben. Der Erbe hat nämlich verschiedene Möglichkeiten, seine Haftung für die Erblasserschulden zu begrenzen.