„Unsere Notare verstehen sich als unabhängige und neutrale Rechtsberater. Im Vorfeld von Beurkundungen zeigen sie erläuternd und beratend die Möglichkeiten der beabsichtigten Rechtsgeschäfte auf und weisen auf die für die Mandanten sichersten und günstigsten Regelungsmöglichkeiten hin."
Wenn Sie eine Immobilie veräußern oder erwerben wollen, erläutern wir Ihnen die gesetzlichen Vorgaben und begleiten Sie über die Beurkundung hinaus bis zum erfolgreichen Vollzug des Vertrages im Grundbuch, einschließlich der Löschungen von Altrechten und der Eintragung neuer Verpflichtungen.
Dabei ist es unerheblich, ob die Verträge über schon bestehende Immobilien geschlossen werden, sich diese möglicherweise noch in der Entstehungsphase befinden oder vorhandene Immobilien aufgeteilt werden sollen.
unterstützen wir beratend und durch Vorbereitung der notwendigen Beschlüsse und Verträge sowohl bei der Neugründung als auch der Veränderung der bestehenden Regelungen. Wir begleiten sie von der Beschlußfassung bis zur endgültigen Eintragung ihres Unternehmens oder der beabsichtigten Änderung, ggf. auch Löschung, im Handelsregister.
Wir beraten Sie über alle Formen letztwilliger Verfügungen und der darin möglichen Regelungen und fertigen für Sie die zur Absicherung Ihres letzten Willens erforderlichen Urkunden an, gleich, ob Sie allein oder mit Ihrem Ehepartner testieren oder mit einem Dritten einen Erbvertrag schließen wollen.