Mit dem Thema Insolvenz kann jeder konfrontiert werden: der Betriebsinhaber in gravierenden Zahlungsproblemen; der Unternehmer, dessen Kunde nicht bezahlt oder der gar erhaltene Gelder an die Insolvenzmasse zurückzahlen soll; der Arbeitnehmer in einem insolventen Betrieb.
Unsere Kanzlei ist seit annähernd 40 Jahren im Bereich des Insolvenzrechts aktiv und
verfügt darin über ausgeprägte Fachkenntnis und Expertise.
In fast jedem Insolvenzverfahren kommt es zu Insolvenzanfechtungen durch den Verwalter. Er verlangt – im Interesse einer höheren Verteilungsquote – von den Lieferanten Zahlungen zurück, die sie für ihre Leistungen vom Schuldnerunternehmen erhalten haben. Zahlungen aus den letzten drei Monaten, aber auch aus den letzten 10 Jahren vor Insolvenzantrag müssen unter bestimmten Voraussetzungen vom Lieferanten erstattet werden. Es geht häufig um große Beträge, die für den in Anspruch genommenen Lieferanten dramatische, ja existenzbedrohende Folgen haben können.
Hier beraten wir über grundsätzliche Strategien zur Vermeidung einer Insolvenzanfechtung zu Lasten Ihres Unternehmens. Anfechtungsansprüche hängen immer vom ganz individuellen Einzelfall ab, so dass Sie sich erst nach eingehender rechtlicher Prüfung zur Zahlung entschließen sollten. Kommt es zum Prozess, unterstützen wir Sie mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung in Anfechtungsrechtsstreiten.
Dem Geschäftsführer eines insolventen Unternehmen droht – trotz beschränkter Haftung der Gesellschaft - eine persönliche Haftung gegenüber
Wir informieren, wie einer solchen Haftung frühzeitig zu begegnen ist, oder unterstützen Sie, wenn es zur Inanspruchnahme des Geschäftsführers kommt.
Sie wollen mit einem Insolvenzverwalter Verhandlungen über den Erwerb eines insolventen Unternehmens aufnehmen? Der Vertrag ist ein komplexes Werk und berührt verschiedene insolvenzspezifische Fragen. Wir wissen, was dabei zu bedenken und vertraglich zu regeln ist, um spätere Enttäuschungen und vor allem finanzielle Einbußen zu vermeiden.
Ihrem Unternehmen droht die Insolvenz? Wir erörtern mit Ihnen die in der Insolvenzordnung vorgesehenen Sanierungsinstrumente – Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung, Insolvenzplan – und begleiten Sie in der Umsetzung der in dieser Situation sinnvollsten Strategie.
Insolvenzverwalter einer insolventen GmbH prüfen stets die wirksame Einzahlung der Stammeinlage (oder der Kommanditeinlage in einer Kommanditgesellschaft).
Ist die Stammeinlage noch nicht (vollständig) eingezahlt, könnte der Anspruch gleichwohl verjährt sein. Ist die Einlage bereits (vor vielen Jahren) eingezahlt worden, hat der Insolvenzverwalter u.U. dennoch einen Anspruch, weil die Einlage nicht in wirksamer Form eingezahlt oder sogleich direkt oder indirekt wieder zurückgezahlt wurde. Die Fehler können ganz unterschiedlicher Natur sein.
Wir beraten und vertreten Sie zu allen Fragen um das Thema der Stammeinlage der GmbH und Einlageverpflichtungen in anderen Gesellschaftsformen.
Wir unterstützen Sie, alle im Zusammenhang mit der Forderungsanmeldung bestehenden Optionen auszuschöpfen. Strategische Überlegungen können jedoch nahelegen, von einer Forderungsanmeldung abzusehen. Wir geben Ihnen dazu zweckmäßige Hinweise.
Nicht selten bestreitet der Insolvenzverwalter die an sich begründete Forderung.
Über Chancen und Risiken der dann notwendigen Feststellungsklage beraten wir Sie.
In Ihre Lieferverträge sollte der Eigentumsvorbehalt wirksam einbezogen sein. Er gibt Ihnen in der Insolvenz des Kunden höhere Chancen, zumindest einen Teil Ihrer Forderungen zu „retten“. Der Eigentumsvorbehalt muss jedoch gegenüber dem Insolvenzverwalter auch durchgesetzt werden. Das erfordert Fachkenntnisse und Hartnäckigkeit - genau das dürfen Sie von uns erwarten.